1. Allgemeines
1.1. Auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Dienstleister HEAT3 OÜ, Registernummer 11256808, Anschrift Härgmäe 21, 13525 Tallinn (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt).
1.2. Die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen sind das Verpacken der Produkte des Auftraggebers, die Entwicklung von Verpackungslösungen, die Schulung für das Verpacken (im Folgenden: Arbeiten) und der Verkauf von Verpackungen und Geräten (im Folgenden: Waren) sowie die Vermietung der für das Verpacken erforderlichen Ausrüstung.
1.3. Die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen können von allen natürlichen und juristischen Personen (nachstehend Auftraggeber genannt) in Anspruch genommen werden.
1.4. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestellung und das Preisangebot bilden einen Vertrag (nachstehend Vertrag genannt). Der Vertrag hat stets Vorrang vor den Bedingungen der Produkte/Dienstleistungen, die der Kunde selbst festgelegt hat oder auf die er Bezug nimmt.
2. Bestellung und Ausführung der Arbeiten
2.1. Um die Arbeiten in Auftrag zu geben, stellt der Auftraggeber eine Anfrage an den Auftragnehmer oder erteilt ihm einen Auftrag.
2.2. Auf der Grundlage der Bestellung erstellt der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder ein Preisangebot, in dem der Preis der Arbeiten, die Fristen und andere wichtige Bedingungen angegeben sind.
2.3. Nach der Annahme des Preisangebots schickt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine endgültige Bestätigung für die Ausführung der Arbeiten.
2.4. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach seinen besten fachlichen Fähigkeiten aus und beachtet dabei alle Anforderungen, die für die Ausführung der Arbeiten gemäß der Gesetzgebung gelten.
2.5. Der Auftragnehmer hat das Recht, die bestellten Arbeiten ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben, wobei er gegenüber dem Auftraggeber selbst haftet.
2.6. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Ausführung zusätzlicher Arbeiten abzulehnen, die er bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen konnte und die nicht im Preisangebot angegeben waren. Die Parteien treffen eine gesonderte Vereinbarung über die Bedingungen und die Vergütung für die Ausführung dieser Art von zusätzlichen Arbeiten.
2.7. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Arbeiten nicht ausgeführt werden können, und der Auftragnehmer hat das Recht, den Endtermin der Arbeiten zu verschieben, wenn solche Hindernisse für die Ausführung der Arbeiten auftreten, die der Auftraggeber selbst verschuldet hat (z.B. Verzögerung einer vereinbarten Zahlung an den Auftragnehmer, Materialmangel oder Lieferverzug, kein Zugang zur Baustelle, Nichtübereinstimmung der Arbeitsumgebung mit der vereinbarten, etc. ) oder bei Arbeiten im Freien solche Witterungsbedingungen (Wind oder Windböen über 5 m/s, Niederschläge usw.) auftreten, die für Arbeiten im Freien nicht geeignet sind.
2.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für solche Bedingungen auf der Baustelle zu sorgen, die eine sichere, qualitativ hochwertige und ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer ermöglichen. Der Auftraggeber:
2.8.1. kümmert sich um die Einholung der für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Genehmigungen;
2.8.2. beobachtet die Wind-, Schnee- und Regenlasten, die auf die Packstücke und zu verpackenden Gegenstände einwirken, und ergreift unverzüglich Maßnahmen zur Vermeidung von Notsituationen und Schäden auf eigene Kosten;
2.8.3. ist verantwortlich für die Tragfähigkeit des Untergrundes unter dem Packgut sowie der Bauwerke;
2.8.4. dafür sorgt, dass die Packstücke und Bauwerke ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht überlastet oder verändert werden;
2.8.5. sorgt dafür, dass die Umgebung des Ortes, an dem die Arbeiten ausgeführt werden, sauber, frei von Staub, Dampf, Gas, Abfall und anderem brennbaren Material ist;
2.8.6. ist für die Brandsicherheit am Ort der Ausführung der Arbeiten und in den angrenzenden Räumen oder Bereichen verantwortlich;
2.8.7. schaltet die automatische Brandschutzeinrichtung während der Ausführung der Arbeiten erforderlichenfalls vorübergehend ein und aus.
2.9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Materialien, Entwürfe, Zeichnungen und andere ähnliche Informationen zu liefern, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, über deren Lieferung sich die Parteien zuvor geeinigt haben und die sich auf die Ausführung der Arbeiten und den Zustand der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten auswirken können.
2.10. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer bei der Ausführung der Arbeiten Arbeitsmittel einsetzen kann, mit denen kurzzeitig hohe Temperaturen (bis zu 140 °C) auf der Oberfläche der Verpackung entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über die Nähe von leicht entflammbaren Elementen zu den vom Auftragnehmer durchgeführten heißen Arbeiten zu informieren sowie über den Fall, dass hohe Temperaturen oder Flammen nach Kenntnis des Auftraggebers eine Gefahr für die Durchführung der Arbeiten oder die Erhaltung des Eigentums des Auftraggebers darstellen können, damit der Auftragnehmer die Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten beurteilen kann.
2.11. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Mitarbeiter bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle alle erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen (geeignete Arbeitskleidung, Helm, Arbeitsschuhe, Auffanggurte usw.) verwenden und geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Verletzungen und Schäden auf der Baustelle zu minimieren oder zu vermeiden. Der Auftraggeber führt die erste Arbeitssicherheitsschulung über mögliche Risiken auf der Baustelle durch.
2.12. Der Auftraggeber hat das Recht, den Verlauf der Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren.
2.13. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber laufend über eventuelle Probleme bei der Ausführung der Arbeiten zu informieren und sich bei Bedarf Anweisungen und Informationen vom Auftraggeber einzuholen.
3. Verkauf von Verpackungen und anderen Waren
3.1. Der Auftragnehmer verkauft die Waren auf der Grundlage einer Bestellung des Auftraggebers.
3.2. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass die von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind und die in der Bestellung angegebenen Maße der Wahrheit entsprechen. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn die Maße eines zu verpackenden Gegenstandes nicht mit den Maßen der Verpackung übereinstimmen und für die Verpackung des Gegenstandes nicht geeignet sind, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, andere wichtige Informationen mitzuteilen, aufgrund derer die Verpackung oder andere Waren für den Auftraggeber nicht geeignet sind.
3.3. Auf der Grundlage der Bestellung erstellt der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder ein Preisangebot, in dem der Preis für die Waren, die Fristen und andere wichtige Vertragsbedingungen angegeben sind.
3.4. Nach der Annahme des Preisangebots schickt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine endgültige Bestätigung für den Verkauf der Ware.
3.5. Die Parteien vereinbaren die Lieferbedingungen für die Waren gesondert.
3.6. Wenn der Auftraggeber eine fertige Verpackung kauft und die Waren selbst verpackt, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Verpackungshandbuch zur Verfügung, in dem Empfehlungen für die richtige und sichere Verpackung der Waren enthalten sind.
3.7. Die Gefahr der zufälligen Beschädigung und des Verlustes der Waren geht vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über, nachdem die Waren an den Auftraggeber oder dessen Vertreter (z.B. den Spediteur) ausgeliefert wurden.
3.8. Dem Kunden ist bekannt, dass bei gekauften Folienrollen die Dicke, Länge und Breite eines Pakets bis zu 10 % von der bestellten Menge abweichen kann, und beide Parteien betrachten eine solche Abweichung nicht als Vertragsbruch.
3.9. Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware umsichtig und zweckmäßig sowie gemäß der Verpackungs- und Gebrauchsanleitung der Ware zu verwenden.
4. Vermietung der Ausrüstung
4.1. Der Auftragnehmer vermietet die Ausrüstung auf der Grundlage eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags.
4.2. Auf der Grundlage der Bestellung stellt der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung aus oder erstellt ein Preisangebot, in dem der Mietpreis für das Arbeitsgerät, die Fristen und andere wichtige Bedingungen angegeben sind.
4.3. Nach der Annahme des Preisangebots schickt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine endgültige Bestätigung für die Vermietung der Ausrüstung.
4.4. Bei der Vermietung der für die Verpackung notwendigen Geräte gilt als Mietzeit der Zeitraum zwischen dem Liefer- und dem Rückgabetermin der Geräte. Der Liefer- und Rückgabetermin ist in der Mietzeit enthalten. Der Miettag endet um 9:00 Uhr morgens. Die gemieteten Geräte werden aus dem Lager geliefert und dort gemäß der Liste oder dem Frachtbrief der Geräte zurückgegeben, der von den Vertretern des Auftraggebers und des Auftragnehmers unterzeichnet wird.
4.5. Der Auftraggeber haftet für den guten Zustand und die Erhaltung des gemieteten Ausrüstungen während der gesamten Mietzeit. Im Falle der Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlustes des gemieteten Materials ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten für den Kauf eines neuen, gleichwertigen Materials zu ersetzen, das als Ersatz angeschafft werden muss.
4.6. Das gemietete Arbeitsgerät muss vor der Rückgabe an den Auftragnehmer gereinigt werden; andernfalls hat der Auftragnehmer das Recht, eine Gebühr für die Reinigung des Arbeitsgeräts zu verlangen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer für die Dienstleistungen (in der Höhe und zu den Bedingungen, welche im Preisangebot aufgeführt sind) auf der Grundlage der vom Auftragnehmer vorgelegten Rechnung zu bezahlen.
5.2. Die vom Auftragnehmer an den Kunden verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gestellten Rechnung Eigentum des Auftragnehmers. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Waren hat der Auftragnehmer das Recht, die Erfüllung des Vertrages einzustellen und die verkauften Waren und/oder die für die Ausführung der Arbeiten verwendeten Materialien vom Kunden zurückzufordern. Der Auftragnehmer hat das Recht, vom Auftraggeber eine Entschädigung für die Kosten zu verlangen, die bei der Rückholung der Waren oder Materialien entstanden sind.
6. Entgegennahme der Arbeiten/Waren und Haftung der Parteien
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen nach der Ausführung der Arbeiten und/oder dem Erhalt der Waren, diese anzunehmen oder abzulehnen, wobei er innerhalb derselben Frist eine schriftliche Liste der Nichtübereinstimmungen der Arbeiten und/oder der Waren mit dem Vertrag oder der Mängel, die den Erhalt der Arbeiten und/oder der Waren behindern, vorlegen muss. Wird die Arbeit und/oder die Ware nicht innerhalb dieser Frist beanstandet, betrachten beide Parteien die Arbeit und/oder die Ware als vom Kunden angenommen. Wenn der Kunde nach Erhalt der Arbeit und/oder der Güter die Nichtübereinstimmung der Arbeit und/oder der Güter mit den Vertragsbedingungen beanstandet, vereinbaren die Parteien eine Frist für die Beseitigung der Mängel.
6.2. Die Parteien haften für die Nichterfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen nach dem Verfahren und in dem Umfang, wie sie im Vertrag und in den in der Republik Estland geltenden Rechtsvorschriften geregelt sind.
6.3. Der Auftragnehmer haftet für unmittelbare Vermögensschäden, die infolge eines Vertragsbruchs zu Unrecht verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf 64.000 (vierundsechzig tausend) Euro begrenzt. Der entgangene Gewinn ist nicht ersatzpflichtig.
6.4. Bei Nichteinhaltung der im Vertrag vereinbarten Zahlungsfristen hat der Auftragnehmer das Recht, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 0,2 % (null Komma zwei Prozent) des zu zahlenden Betrags pro Zahlungsverzugstag zu verlangen.
6.5. Kommt der Auftragnehmer mit der Übergabe der Arbeiten und/oder der Lieferung der Waren durch sein Verschulden in Verzug, hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % (null Komma zwei Prozent) des zu zahlenden Betrages pro Verzugstag bei der Übergabe oder Lieferung zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % (fünf Prozent) des Preises der Arbeiten und/oder der Waren. Die in dieser Klausel genannten Vertragsstrafen gelten nicht für den Zeitraum, in dem die in Klausel 2.7 oder 6.9 genannten Umstände höherer Gewalt eingetreten sind.
6.6. Im Falle eines Schadens muss der Geschädigte den Verursacher spätestens innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen nach Bekanntwerden des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Monaten nach dem Tag der Schadensverursachung, davon in Kenntnis setzen. Spätere Reklamationen sind unberechtigt.
6.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Verschulden des Auftraggebers, durch nicht zweckentsprechende Verwendung der Waren und des Mietmaterials, bei der Lagerung, beim Umzug oder beim Transport der Waren und der verpackten Gegenstände entstanden sind, sowie für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Verpackungsanleitung und durch ungeeignetes, vom Auftraggeber gewähltes Verpackungs- oder Packmaterial entstanden sind (die Eigenschaften oder die Größe des zu verpackenden Gegenstandes, die Witterungsverhältnisse usw. wurden nicht beachtet).
6.8. Wenn dem Auftraggeber bei oder nach der Ausführung der Arbeiten ein Schaden entstanden ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen und den Auftragnehmer zu bitten, zur Feststellung der Höhe des Schadens vor Ort zu kommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die beschädigte Ware nach Möglichkeit in dem Zustand aufzubewahren, in dem sie sich nach dem Schadenseintritt befand, damit der Auftragnehmer die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, sowie die Höhe des Schadens beurteilen kann. Der Kunde verpflichtet sich, zu bestätigen, dass der Schaden durch das Verschulden des Auftragnehmers infolge einer Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer entstanden ist.
6.9. Die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen gilt nicht als Vertragsverletzung, wenn sie durch Umstände höherer Gewalt verursacht wird, d. h. durch Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben und die sie nicht vorhersehen oder verhindern konnten oder sollten (z. B. Aktivitäten Dritter, Vandalismus, Wind mit mehr als 25 m/s und andere widrige Wetterbedingungen).
6.10. Wenn eine der Parteien ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, hat die andere Partei das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
7. Verarbeitung von personenbezogenen Daten
7.1. Der Auftragnehmer verarbeitet folgende personenbezogene Daten des Auftraggebers, der eine natürliche Person ist: Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift (im Folgenden „personenbezogene Daten“ genannt).
7.2. Der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten des Kunden ist 3 Selli OÜ, Registernummer 11256808, Adresse Härgmäe 21, 76902 Tallinn /Estland.
7.3. Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden und zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden, sofern erforderlich.
7.4. Darüber hinaus verarbeitet der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Kunden für die Zusendung von kommerziellen Mitteilungen, Werbematerialien und Informationen über die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen, wenn der Kunde einen entsprechenden Wunsch geäußert hat.
7.5. Der Auftragnehmer sammelt und speichert die persönlichen Daten des Auftraggebers in elektronischer Form und macht bei Bedarf Auszüge davon auch in anderen Formaten. Der Auftragnehmer hat das Recht, die persönlichen Daten des Auftraggebers während des Zeitraums, der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist, sowie bis zu 3 Jahre nach Erbringung der Dienstleistung aufzubewahren.
7.6. Der Auftragnehmer hat das Recht, die persönlichen Daten des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben, die an der Erfüllung der Bestellung beteiligt sind (z.B. Spediteur, Kurierdienstleister).
7.7. In Bezug auf überfällige Beträge kann der Auftragnehmer Informationen über die Zahlungsrückstände des Auftraggebers an eine mit der Eintreibung von Forderungen befasste Organisation und an Personen, die Zahlungsrückstände registrieren, weitergeben, die die Daten zum Zwecke der Kreditentscheidung in dem von einer entsprechenden Organisation geführten Kreditregister verarbeiten können.
7.8. Der Kunde hat das Recht und die Möglichkeit zu erfahren, welche Daten über ihn in der Datenbank des Auftragnehmers gespeichert sind, indem er eine entsprechende Anfrage an den Auftragnehmer stellt. Der Kunde hat das Recht, seine persönlichen Daten zu ändern und zu berichtigen.
7.9. Der Kunde hat das Recht, seine Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer jederzeit zu widerrufen und zu verlangen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beendet und die erhobenen personenbezogenen Daten gelöscht werden. Zu diesem Zweck stellt der Auftraggeber einen entsprechenden Antrag an den Auftragnehmer.
8. Übermittlung von Benachrichtigungen
Der Auftragnehmer übermittelt alle Mitteilungen und Informationen an den Kunden an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde übermittelt alle Mitteilungen und Informationen an den Auftragnehmer an die auf der Website www.heat3.eu angegebene E-Mail-Adresse.
9. Sonstige Bedingungen und Regelungen
9.1. Der Vertrag bleibt bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung aller Verpflichtungen der Parteien aus dem Vertrag in Kraft.
9.2. Der Auftragnehmer hat das Recht, die von ihm ausgeführten Arbeiten zu Marketingzwecken und zum Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten bei eventuellen späteren Streitigkeiten zu fotografieren und zu filmen.
9.3. Die Parteien sind nicht berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei an Dritte abzutreten.
9.4. Das Preisangebot des Auftragnehmers ist vertraulich, und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, es ohne die vorherige Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben.
9.5. Alle Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden grundsätzlich auf dem Verhandlungswege beigelegt. Kommt bei den Verhandlungen keine Einigung zustande, so werden die Streitigkeiten vor dem Bezirksgericht Harju /Estland ausgetragen. Auf den Vertrag findet estnisches Recht Anwendung.